Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, welche Konsequenzen ein AN zu tragen hat, wenn er seiner Verpflichtung, seinem AG unverzüglich eine Dienstverhinderung anzuzeigen bzw auf Verlangen des AG eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse vorzulegen, nicht nachkommt.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 8 AngG