§ 198 Abs 1 ASVG
Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob ein allfällig bestehender Berufsschutz bei der Invaliditätspension Einfluss auf die Prüfung der Verpflichtung zur Durchführung beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen haben darf.