Zusammenfassung: Das LG Innsbruck hatte zu entscheiden, inwieweit bereits bei Eintritt in das Berufsleben bestehende Behinderungen bei der Prüfung eines Pensionsanspruchs wegen geminderter Arbeitsfähigkeit berücksichtigt werden können.
Rechtsgrundlagen: § 255 ASVG; § 273 ASVG