Zusammenfassung: Der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wird mit dem Zeitpunkt des Zugangs des diesbezüglichen Feststellungsbescheids begründet.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 BEinstG
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Zusammenfassung: Der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wird mit dem Zeitpunkt des Zugangs des diesbezüglichen Feststellungsbescheids begründet.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 BEinstG
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