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Sozialrecht - Instanzenentscheidungen - Widerruf einer Versicherungserklärung

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2007/207ZASB 2007, 273 - 274 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Rechtsmittels gegen die bescheidmäßige Feststellung der Versicherungspflicht ist als Widerruf der Versicherungserklärung zu qualifizieren. Die Versicherungspflicht richtet sich nach der Vorlage rechtskräftiger Einkommensteuerbescheide und muss rückwirkend festgestellt werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG

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