Zusammenfassung: Das OLG nimmt zur Bestimmung des gewöhnlichen Arbeitsortes eines Fernfahrers Stellung, beschreibt den telos des § 7 AVRAG und konkretisiert die Anwendungsvoraussetzungen des Konkludenzmaßstabes iSd Art 3 Abs 1 EVÜ.
Rechtsgrundlagen: Art 3 EVÜ; Art 6 EVÜ; § 7 AVRAG