Zusammenfassung: Zurechnungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung sind nicht als Versicherungszeiten zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 261 Abs 3 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Zurechnungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung sind nicht als Versicherungszeiten zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 261 Abs 3 ASVG
Schlagwörter: