Zusammenfassung: Operationen, die mit der Gefahr eines Organverlusts verbunden sind, sind dem Versicherten nicht zumutbar.
Rechtsgrundlagen: § 366 ASVG
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Zusammenfassung: Operationen, die mit der Gefahr eines Organverlusts verbunden sind, sind dem Versicherten nicht zumutbar.
Rechtsgrundlagen: § 366 ASVG
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