Zusammenfassung: Das LG Innsbruck erläutert, dass Lehrlinge nur Anspruch auf ein Lehrzeugnis haben und betont die Unzulässigkeit einer Klausel, die auf das Verlassen des Arbeitgeberbetriebs auf " eigenen Wunsch des Lehrlings" hinweist.
Rechtsgrundlagen: § 1163 ABGB; § 16 BAG; § 2 DHG