Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements der selbständigen Personenbetreuung im HBeG Stellung und merkt in diesem Zusammenhang die fehlende Konkretisierung der Abgrenzungsmerkmale zur unselbständigen Tätigkeit kritisch an. Aufbauend auf einer Darstellung der maßgeblichen Differenzierungsmerkmale im Steuer- sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht weist er darauf hin, dass die Leistungsbestimmung durch Sachzwänge die Selbständigkeit der Betreuungsleistungen indiziert.