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Arbeitsrecht Höchstgerichte - Eingriff in eine Pensionsregelung

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzMartin E. RisakZASB 2007/105ZASB 2007, 168 - 169 Heft 4 v. 23.7.2007

Zusammenfassung: Die Beweislast für das Vorliegen wichtiger Gründe für die einseitige Abänderung der Pensionsbemessungsgrundlage obliegt der pensionsauszahlenden Stelle.

Rechtsgrundlagen: § 879 ABGB

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