§ 4 MSchG; § 54 Abs 1 ASGG
Der OGH lehnt die Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Beurteilung, welche Tätigkeiten unter das Beschäftigungsverbot des § 4 MSchG zu subsumieren seien, ab. Die diesbezügliche Prüfungskompetenz liegt beim Arbeitsinspektorat.