§ 115 Abs 1 GSVG; § 25 GSVG
Die Nichtbezahlung der nachträglich - in einem wiederaufgenommenen Verfahren und nach der Neufestsetzung der Einkünfte - vorgeschriebenen Beiträge ist einem Nichterwerb der Beitragsmonate gleichzusetzen.
OGH 14.11.2006, 10 ObS 166/06v