Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob das Verbot des Einzelvertragsabschlusses im vertragslosen Zustand in Hinblick auf die geänderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen noch aufrechterhalten werden sollte. Resümierend vertritt er die Ansicht, dass der Gleichheitsgrundsatz und die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vergaberechts bereits hinreichende Abwehrmöglichkeiten gegen marktmissbräuchliche Verhaltensweisen bieten und somit das strenge Einzelvertragsverbot eigentlich nicht mehr erforderlich machen.