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Urlaubsanspruch im zweiten Arbeitsjahr

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth TadesZAS 2007/45ZAS 2007, 75 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres wird der gesamte Jahresurlaubsanspruch begründet; zur Urlaubsaufzeichnung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet.

Rechtsgrundlagen: § 2 UrlG

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