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Betriebliche Altersversorgungssysteme

Arbeitsrecht - SozialrechtAndreas JöstZAS 2007/68ZAS 2007, 80 Heft 2 v. 1.3.2007

Art 8 RL 80/987/EWG

Die Mitgliedsstaaten sind nicht zur Abdeckung des gesamten Zahlungsausfalls, der bei Leistungsansprüchen bzw Anwartschaftsrechten aus betrieblichen oder überbetrieblichen Altersvorsorge- oder Zusatzversorgungssystemen im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers entsteht, verpflichtet.

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