Zusammenfassung: Das LG Krems betont das Erfordernis der Anrechnung von Teilzahlungen des Arbeitgebers auf die gesicherten Ansprüche des Dienstnehmers und erklärt Widmungsvereinbarungen für irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 1 IESG
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Zusammenfassung: Das LG Krems betont das Erfordernis der Anrechnung von Teilzahlungen des Arbeitgebers auf die gesicherten Ansprüche des Dienstnehmers und erklärt Widmungsvereinbarungen für irrelevant.
Rechtsgrundlagen: § 1 IESG
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