§ 32 Abs 2 Z 8 VBG; § 33 VBG; § 33 a VBG; Art 2 GleichbehandlungsrahmenRL 2000/78/EG
Die altersbedingte Kündigung eines Vertragsbediensteten bei Erreichung des Regelpensionsalters begründet keine Altersdiskriminierung. Bei rechtswidriger Nichteinräumung von Postensuchtagen steht dem Arbeitnehmer eine Geldentschädigung für den vereitelten Freizeitanspruch zu.