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Erschließein neuer Tätigkeitsfelder - kein missbräuchliches Stehenlassen von Entgeltansprüchen

Arbeitsrecht - SozialrechtKatharina KörberZASB 2007/20ZASB 2007, 19 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 3a Abs 1 IESG

Der OGH verneint im konkreten Fall die Rechtsmissbräuchlichkeit des Stehenlassens von Entgeltforderungen, da Finanzierungsengpässe im Rahmen der Erschließung neuer Tätigkeitsbereiche üblich seien und deshalb bei fehlender Kenntnis des Arbeitnehmers über die finanzielle Situation des Arbeitgebers die Annahme der Missbrauchsabsicht nicht rechtfertigen könnte.

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