§ 53b ASVG
Die Beurteilung der Leistungsansprüche nach § 53b ASVG fällt in die sukzessive Kompetenz der ASG; auch Gemeinden besitzen eine Anspruchslegitimation.
OGH 27.06.2006, 10 ObS 86/06g
§ 53b ASVG
Die Beurteilung der Leistungsansprüche nach § 53b ASVG fällt in die sukzessive Kompetenz der ASG; auch Gemeinden besitzen eine Anspruchslegitimation.
OGH 27.06.2006, 10 ObS 86/06g