Zusammenfassung: Das BMSG legt dar, unter welchen Voraussetzungen aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG; § 539a ASVG
Zusammenfassung: Das BMSG legt dar, unter welchen Voraussetzungen aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG; § 539a ASVG