§ 4 Abs 2 AVRAG; § 879 ABGB
Die Differenzierung zwischen der AUA-Stammbelegschaft und den Angestellten der vormaligen Lauda-Air in dem dem Betriebsübergang nachfolgenden Kollektivvertrag steht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang.
§ 4 Abs 2 AVRAG; § 879 ABGB
Die Differenzierung zwischen der AUA-Stammbelegschaft und den Angestellten der vormaligen Lauda-Air in dem dem Betriebsübergang nachfolgenden Kollektivvertrag steht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang.