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Differenzierung nach Stamm-AN in KollV nach Betriebübergang keine Verletzung des Gleichheitssatzes

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin E. RisakZASB 2006/163ZASB 2006, 264 - 265 Heft 6 v. 1.12.2006

§ 4 Abs 2 AVRAG; § 879 ABGB

Die Differenzierung zwischen der AUA-Stammbelegschaft und den Angestellten der vormaligen Lauda-Air in dem dem Betriebsübergang nachfolgenden Kollektivvertrag steht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang.

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