Zusammenfassung: Die Entgeltlichkeit der Tätigkeit hat auf die Beurteilung der Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der Pensionsversicherung keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 GSVG
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Zusammenfassung: Die Entgeltlichkeit der Tätigkeit hat auf die Beurteilung der Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in der Pensionsversicherung keinen Einfluss.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 GSVG
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