§ 5 EFZG; § 2 EFZG
Auch bei rechtsgültiger Kündigung eines Arbeitsvertrages im alten Arbeitsjahr wird bei einem über das Arbeitsjahr hinausreichenden Krankenstand ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 5 EFZG begründet.
§ 5 EFZG; § 2 EFZG
Auch bei rechtsgültiger Kündigung eines Arbeitsvertrages im alten Arbeitsjahr wird bei einem über das Arbeitsjahr hinausreichenden Krankenstand ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 5 EFZG begründet.