§ 148i Abs 1 BSVG; § 148j Abs 2 BSVG
Die Gewährung einer Abfindungsleistung im Ausmaß der halben Betriebsrente bei Eintritt des Versicherungsfalls der geminderten Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit ist nicht verfassungskonform.
§ 148i Abs 1 BSVG; § 148j Abs 2 BSVG
Die Gewährung einer Abfindungsleistung im Ausmaß der halben Betriebsrente bei Eintritt des Versicherungsfalls der geminderten Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit ist nicht verfassungskonform.