Zusammenfassung: Die fehlende Inanspruchnahme bestehende Einflussmöglichkeiten nimmt nicht den Status eines Gesellschafters mit beherrschendem Einfluss.
LG Eisenstadt, 08.06.2005, 23 Cgs 29/05
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 Z 4 IESG
Zusammenfassung: Die fehlende Inanspruchnahme bestehende Einflussmöglichkeiten nimmt nicht den Status eines Gesellschafters mit beherrschendem Einfluss.
LG Eisenstadt, 08.06.2005, 23 Cgs 29/05
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 6 Z 4 IESG