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Zeitungszusteller sind AN-ähnliche Personen iSd AuslBG

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin E. RisakZASB 2006/132ZASB 2006, 220 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG

Der Tätigkeitsbereich eines Zeitungszustellers ist als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iSd AuslBG zu qualifizieren; der Einsatz eines eigenen Betriebsmittels (Fahrrad) steht dieser Qualifikation nicht entgegen.

VwGH 22.02.2006, 2002/09/0187

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