§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG
Der Tätigkeitsbereich eines Zeitungszustellers ist als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iSd AuslBG zu qualifizieren; der Einsatz eines eigenen Betriebsmittels (Fahrrad) steht dieser Qualifikation nicht entgegen.
VwGH 22.02.2006, 2002/09/0187