§ 96 Abs 2 ArbVG; § 102 ArbVG
Der OGH nimmt zur Zulässigkeit einer Entlassung als Disziplinarsanktion Stellung und beschreibt die Rechtswirkungen einer in einer Disziplinarordnung vorgesehenen Einwilligung der Disziplinarkommission zur Entlassung.
OGH 22.02.2006, 9 ObA 50/05a