Zusammenfassung: Die fehlende Verfügungsbefugnis über die Betriebsmittel spricht für die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Beschäftigten; der persönlichen Abhängigkeit kommt Indizfunktion zu.
BMSG 04.05.2005, 226485/0002-II/A/3/2005
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 1 ASVG; § 4 Abs 2 ASVG