Zusammenfassung: Das BMSG betont das Erfordernis der zumindest einmaligen Vernehmung eines beantragten Zeugen und nimmt zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung Stellung.
BMSG, 10.03.2005, 225.059/0001-II/A/3/2005
Rechtsgrundlagen: § 48 AVG
Zusammenfassung: Das BMSG betont das Erfordernis der zumindest einmaligen Vernehmung eines beantragten Zeugen und nimmt zum Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung Stellung.
BMSG, 10.03.2005, 225.059/0001-II/A/3/2005
Rechtsgrundlagen: § 48 AVG