§ 9 Abs 1 AlVG; § 9 Abs 2 AlVG
Die allgemeine Kenntnis darüber, dass eine bestimmte Zeitschrift ("20er") üblicherweise nur von vorbestraften Personen veräußerst wird, begründet die Unzumutbarkeit der Beschäftigungsannahme als Verkäufer dieser Zeitung für einen Arbeitslosen.