Zusammenfassung: Bei einem ohne wichtigen Grund erfolgten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers steht keine anteilsmäßige Urlaubsersatzleistung zu.
OLG Innsbruck, 13.09.2005, 15 Ra 69/05t
Rechtsgrundlagen: § 10 UrlG
Zusammenfassung: Bei einem ohne wichtigen Grund erfolgten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers steht keine anteilsmäßige Urlaubsersatzleistung zu.
OLG Innsbruck, 13.09.2005, 15 Ra 69/05t
Rechtsgrundlagen: § 10 UrlG