Art 39 EG; Art 43 EG
Der EuGH nimmt eine Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs vor und prüft, ob die im belgischen Recht normierte Pflicht zur Doppelanmeldung eines Fahrzeugs und die damit verbundene Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer und Dienstfahrzeuge mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht.