Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag ausgewählte Rechtsprobleme, die bei Überweisung direkter Leistungszusagen in eine Pensionskasse auftreten können. So setzt er sich mit der Frage auseinander, welche Rechtsfolgen formelle Mängel der Betriebsvereinbarung, wie zB die Berücksichtigung leitender Angestellter oder die mangelnde Abschlusslegitimation des Zentralbetriebsrats , nach sich ziehen können und erläutert, inwieweit den Arbeitgeber bei Abschluss einer Pensionskassenbetriebsvereinbarung eine Informationspflicht gegenüber dem Betriebsrat trifft. Weiters erörtert der Verfasser, welcher Stellenwert und welche Rechtswirkungen einer zusätzlich zur Betriebsvereinbarung vorliegenden einzelvertraglichen Einwilligung in die Übertragung der Leistungszusagen zukommen.