§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Schäden, die bei grundlos und provokant herbeigeführten Handgreiflichkeiten mit einem anderen Verkehrsteilnehmer entstehen, sind vom Schutzbereich der Unfallversicherung nicht umfasst.
OGH, 27.09.2005, 10 ObS 90/05s
§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Schäden, die bei grundlos und provokant herbeigeführten Handgreiflichkeiten mit einem anderen Verkehrsteilnehmer entstehen, sind vom Schutzbereich der Unfallversicherung nicht umfasst.
OGH, 27.09.2005, 10 ObS 90/05s