Zusammenfassung: In dem Beitrag werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit der urheberrechtlichen Einordnung von Softwareentwicklungen durch einen Dienstnehmer behandelt. Der Autor prüft, unter welchen Voraussetzungen Computerprogramme vom Schutzbereich des Urheberrechts umfasst sind und in welchen Fällen der Dienstgeber eine Werknutzungsbefugnis am vom Dienstnehmer entwickelten Softwareprogramm erlangt. Dabei zeigt der Verfasser auch, dass sich das Ausmaß bzw die Begründung von Verwertungsrechten je nach dem Status des Programmerstellers als Dienstnehmer, freier Mitarbeiter oder Werkschuldner unterschiedlich gestaltet.