§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG; § 32 Abs 2 Z 7 VBG; § 15 Abs 3 AVRAG; § 15 Abs 6 AVRAG
Tomandl zeigt in seiner Besprechung die Auswirkungen einer Entscheidung des OGH, in der dieser erläuterte, dass das Erreichen des Regelpensionsalters einer Anfechtung der Kündigung wegen fehlender sozialer Rechtfertigung nicht zwangsläufig entgegensteht.