Zusammenfassung: Durch den ausdrücklichen Widerspruch zu einer geplanten Kündigung erwirbt der Betriebsrat das primäre Recht zur Kündigungsanfechtung.
LG Innsbruck, 23.03.2005, 42 Cga 134/04h
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG
Zusammenfassung: Durch den ausdrücklichen Widerspruch zu einer geplanten Kündigung erwirbt der Betriebsrat das primäre Recht zur Kündigungsanfechtung.
LG Innsbruck, 23.03.2005, 42 Cga 134/04h
Rechtsgrundlagen: § 105 ArbVG