Zusammenfassung: Wenn kein Anspruch auf Anstaltspflege besteht, kann kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Rettungsdienstes gegenüber dem Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
ASG Wien, 02.02.2005, 33 Cgs 90/04
Zusammenfassung: Wenn kein Anspruch auf Anstaltspflege besteht, kann kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Einsatz eines Rettungsdienstes gegenüber dem Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
ASG Wien, 02.02.2005, 33 Cgs 90/04