§ 9 Abs 2 AlVG; § 9 Abs 1 AlVG
Die Verweisung eines Notstandshilfebeziehers auf einen Tätigkeitsbereich bei einem gemeinnützigen Verein, der gesetzwidrige Gehaltsregelungen festlegt, ist nicht zumutbar.
VwGH 25.05.2005, 2002/08/0135
§ 9 Abs 2 AlVG; § 9 Abs 1 AlVG
Die Verweisung eines Notstandshilfebeziehers auf einen Tätigkeitsbereich bei einem gemeinnützigen Verein, der gesetzwidrige Gehaltsregelungen festlegt, ist nicht zumutbar.
VwGH 25.05.2005, 2002/08/0135