Art 141 EG; RL 75/117/EWG (Lohngleichheits-Richtlinie)
Der EuGH prüft, ob die Normierung einer Entgeltkürzung bei Überschreitung einer bestimmten Anzahl von Fehlstunden, die auf eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zurückzuführen ist sowie die Anrechnung der Fehlzeiten auf die zulässigen Krankenstandstage mit der Lohngleichheitsrichtlinie in Einklang steht.