Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Novellierung des AÜG (BGBl I 2005/104) zum Anlass, um sich mit dem persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des AÜG auseinanderzusetzen. Dabei beschreibt er insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestellung von Arbeitskräften im Gesundheits- und Krankenpflegesektor und prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Arbeitskräfteüberlassung an Private.Weiters erläutert er, ob Beamte vom persönlichen Anwendungsbereich des AÜG umfasst sind und einer Zuteilung zu einem ausgegliederten Rechtsträger zustimmen müssen.