Zusammenfassung: Die pensionsrechtlich relevante Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit hängt zwingend von der Beendigung des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags ab.
LG Innsbruck, 31.03.2004, 42 Cgs 226/03
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 3 Z 2 ASVG
Zusammenfassung: Die pensionsrechtlich relevante Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit hängt zwingend von der Beendigung des zugrundeliegenden Arbeitsvertrags ab.
LG Innsbruck, 31.03.2004, 42 Cgs 226/03
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 3 Z 2 ASVG