Zusammenfassung: Inhaltliche Fehler in einem Sachverständigengutachten rechtfertigen nicht die Ablehnung des Sachverständigen.
ASG Wien, 02.03.2004, 24 Cgs 44/02
Rechtsgrundlagen: § 87 ASGG
Zusammenfassung: Inhaltliche Fehler in einem Sachverständigengutachten rechtfertigen nicht die Ablehnung des Sachverständigen.
ASG Wien, 02.03.2004, 24 Cgs 44/02
Rechtsgrundlagen: § 87 ASGG