§ 1 Abs 2 IESG; § 879 Abs 1 ABGB
Bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen der in Elternkarenz befindlichen Arbeitnehmern und dem insolventen Arbeitgeber ist aufgrund Sittenwidrigkeit der Vereinbarung der Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung nicht nach dem IESG gesichert.