Art 13 WanderarbeitnehmerVO; Art 67 WanderarbeitnehmerVO; Art 71 WanderarbeitnehmerVO
Der EuGH prüft, ob die Ableistung des Grundwehrdienstes in einem anderen Mitgliedsland als Beschäftigungszeit qualifiziert werden kann und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigungs- bzw Versicherungszeiten zusammengezählt werden dürfen.