§ 106 ArbVG
Hauptfrage eines Anfechtungsverfahrens bildet nur die Beurteilung, ob durch die Entlassungserklärung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt oder eben nicht bewirkt wurde. Die Prüfung des Bestands eines gesetzlichen Anfechtungsgrunds oder eines entlassungswürdigen Verhaltens des Arbeitnehmers sind als Vorfragen zu behandeln.