Zusammenfassung: In Verdachtsfällen der Schwarzarbeit kann bei Unwirtschaftlichkeit eine nähere Beweisaufnahme unterbleiben und im Zweifel von einer nichtversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgegangen werden.
BMSG, 15.12.2003, 126.052/2-6/03
Zusammenfassung: In Verdachtsfällen der Schwarzarbeit kann bei Unwirtschaftlichkeit eine nähere Beweisaufnahme unterbleiben und im Zweifel von einer nichtversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgegangen werden.
BMSG, 15.12.2003, 126.052/2-6/03