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Judikaturübersicht Arbeitsrecht Instanzenentscheidungen

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth Tades (Bearb)ZASB 2005/8ZASB 2005, 22 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Die Fälligkeit der Gehaltszahlungen kann einzelvertraglich geregelt werden, wobei § 1154 Abs 3 ABGB eine zwingende Norm darstellt.

LG Innsbruck, 15.07.2003, 46 Cga 44/03a

Rechtsgrundlagen: § 1154 Abs 2 ABGB; § 1154 Abs 3 ABGB

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