Zusammenfassung: Das BMSG nimmt zur Durchführung eines Fremdvergleichs zur Abgrenzung eines echten Dienstverhältnisses von familiärer Mitarbeit Stellung und erläutert, dass die Anmeldung zur Krankenkasse keinen Dienstvertrag begründet.
BMSG, 17.02.2004, 127.535/1-3/04